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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für unsere Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht widersprechen. Wird unsere Lieferung angenommen, gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Konstruktive Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.2. Garantie
Für Material und Verarbeitung unserer Produkte übernehmen wir eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Lieferungsdatum. Bezüge sind davon ausgeschlossen. Im Falle eines Defekts setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Bei nachweisbar unsachgemäßer Ausführung leisten wir nach unserer Wahl kostenlose Nacharbeit, tauschen das schadhafte Teil aus oder vereinbaren mit Ihnen eine Rücksendung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz für Aufwendungen, Montage oder Demontage. Rücksendungen ohne Absprache müssen stets frei Haus erfolgen. Die Garantie erlischt, wenn das Produkt kundenseitig geändert, falsch eingebaut oder falsch bedient wurde.3. Preise
Preise ab Werk einschließlich leichter, handelsüblicher Verpackung. Festere Exportverpackungen aus Spezialwellkarton oder Holz werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.4. Versand
Versand und Verpackung erfolgen nach bestem Ermessen. Die Gefahr des Transports geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verläßt. Mängelrügen müssen spätestens 8 Tage nach Warenerhalt erhoben werden.5. Zahlung
Zahlung mit 2% Skonto innerhalb 8 Tagen oder netto 30 Tagen. Ist uns der Auftraggeber nicht näher bekannt oder liegen bei ihm Gründe vor, die ein finanzielles Risiko bilden, so können wir ohne Angabe von Gründen auf einer Vorauszahlung bestehen oder vom Auftrag zurücktreten. Bei Nichteinhaltung pünktlicher Zahlung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in der üblichen Höhe vor. Schecks werden unter dem üblichen Vorbehalt weitergegeben bzw. gutgeschrieben.6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis dessen gegenwärtige und künftige Ansprüche gegen den Käufer, sofern sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, soweit dies dem ordentlichen Geschäftsgang entspricht. Er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Verarbeitung oder mit anderen Waren zusammen weiterveräußert, so gilt die Forderung des Käufers gegen dessen Abnehmer in Höhe des zwischen Käufer und Verkäufer für die Vorbehaltsware vereinbarten Preises als abgetreten. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die an ihn abgetretene Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Er verpflichtet sich jedoch, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne ihn zu verpflichten. Wird die im Eigentum des Verkäufers stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Verkehrswertes seiner Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt für den Verkäufer verwahren. Der Verkäufer hat die ihm zustehenden Sicherungen auf Anforderung freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt. Nimmt der Verkäufer als Zahlungsmittel Wechsel entgegen, so besteht der Eigentumsvorbehalt solange fort, bis feststeht, daß er aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Aufgrund der abgetretenen Forderung beim Käufer eingehende Wechsel werden hiermit an den Verkäufer abgetreten und indossiert. Der Käufer verwahrt die indossierten Wechsel für den Verkäufer.7. Rechtsbeziehungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand unter Vollkaufleuten ist Bielefeld.PÖRTNER GmbH
Wertherstr. 274
D-33619 BielefeldTelefon 0521 – 100 109
Fax 0521 – 160 461[ 13.10.2008 ]
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